Frequently Asked Questions (FAQ)
Bitte nehmen Sie sich die Zeit folgende Punkte durchzulesen. Viele Fragen können von vornherein geklärt, und Missverständnisse vermieden werden. Alle vertraglichen Punkte sind in unseren AGBs nachzulesen. Diese können Sie gerne auf dem Reiter "Downloads und Links" downloaden.
Wieso muss ich auch in den Ferien Unterrichtsbeitrag zahlen?
Das wichtigste vorab: Sie zahlen den Dozenten nur für den Unterricht und nicht für die Ferien. Die monatlichen Beiträge sind als eine Rate der Jahresgebühr zu verstehen. Das Schuljahr besteht im Regelfall aus 38 Schulwochen und somit auch aus 38 Unterrichtseinheiten. Die Kosten für diese 38x Unterricht werden gleichmäßig auf zwölf Monatsraten umgerechnet.
Warum endet das Schuljahr der Musikwerkstatt am 31.8.?
Wie oben beschrieben basiert das Gebührensystem immer auf zwölf Monatsraten. Das neue Schuljahr beginnt am 01.09., das alte Schuljahre endet am 31.8..
Wieso werden vom Schüler abgesagte Stunden nicht nachgeholt?
Natürlich gibt es immer wichtige Gründe eine Unterrichtsstunde abzusagen. Krankheits- oder auch Terminbedingt. Im Sommer, bei schönem Wetter, kommt oft noch so mancher Grund dazu. Unsere Dozenten sind im Regelfall nicht vom Ort sondern kommen aus einem Umkreis von 150 km nach Neuhausen für einen Tag zum Unterrichten. Im Besten Fall ist der Tag gut mit Schülern gefüllt, sodass sich die lange Anreise rentiert. Sollte eine Stunde nun ausfallen müssen, ist der Dozent ja dennoch vor Ort.
Hohe Unterrichtskosten?!
Die musikwerkstatt unisono ist eine rein private Einrichtung. Es gibt also keinen öffentlichen Träger der eventuelle Defizite übernimmt. Wenn Sie Ihre Jahreskosten für Unterricht mal durch 38 (Schulwochen) teilen bekommen Sie ein Gefühl für den Stundensatz einer Unterrichtsstunde. Sie werden keinen offiziell angemeldeten Handwerker finden, der für dieses Geld bereit wäre zu arbeiten. Zusätzlich sind unsere Lehrkräfte (viele von Ihnen sind Bachelor, Master, oder Diplommusiker) auf selbsständigen Basis bei uns beschäftigt. D.h. von diesem Stundensatz geht nur ein Prozentsatz an die Lehrkräfte da die Schule auch noch Miete, Heizung, KSK-Zwangsabgabe, Verwaltung und Finanzamt finanzieren muss. Uns ist klar, dass der Unterricht finanziell für viele Familien eine Belastung darstellt. Aber wir versuchen so effizient und schlank wie möglich, die Schule zu führen, um die Kosten im Rahmen zu halten. Der Musikverein Neuhausen e.V. kann evtl. eine Hilfe leisten zu den aufkommenden Kosten.
Kann ich monatlich kündigen?
Wie oben beschrieben basiert das Gebührensystem auf einer Zwölfmonatsregelung. Wir haben drei Termine im Vertrag verankert zu denen Sie während des Jahres kündigen können: 31.12., 30.4., und zum Schuljahresende dem 31.8.
Bitte schriftlich, per Email oder Post und vier Wochen vor dem Kündigungstermin mitteilen. Bevor Sie kündigen empfehlen wir immer ein Gespräch mit dem Dozenten. Außerordentliche Kündigungen sind möglich, aber immer mit Absprache. Unter außerordentlichen Kündigungen verstehen wir unvorhergesehene Lebenssituationen.
Bei uns gibt es auch die Möglichkeit während des Schuljahres zu beginnen. Wir berufen uns hier auf eine Mischkalkulation die manchmal zum Nachteil, manchmal zum Vorteil für die Schüler, bzw. Lehrer ist. Ab dem neuen Schuljahr ist dann immer alles für alle gleich.
Wieso wird nach der Kündigung noch einmal abgebucht?
Wir buchen rückwirkend. Dies hat vor allem bei Unterrichtsbeginn große Vorteile. Sie können mit dem Unterricht bereits beginnen und in einer der ersten Stunden alle Vertragsunterlagen mitnehmen. Wir buchen immer am 10. des Folgemonats, für den bereits geleisteten Unterricht des vorhergehenden Monats. Am gleichen Tag überweisen wir auch die Honorare an die Dozenten. Wir finden es einfach richtiger für erfolgte Leistungen abzubuchen und nicht im Voraus. So erklärt sich auch, dass bei einer Künigung zum 31.8. am 10.9. die letzte Buchung erfolgt. Dies ist dann die letzte Monatsrate für August.
Viele Antworten auf offene Fragen finden Sie auch in unseren AGBs. Sollten noch Fragen offen sein, rufen Sie uns bitte umgehend an (0991 / 99 890-44). Sollte das Büro nicht besetzt sein, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen zurück.